Anmelde- und Teilnahmebedingungen
für Ferienfreizeiten bzw. Kinder- und Jugendreisen der Ev.-Luth. Kirchengemeine Versmold
Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, auf welche die Vorschriften der §§ 651a ff BGB über den Reisevertrag direkt Anwendung finden. Die Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen der*dem Teilnehmenden bzw. deren*dessen Personensorgeberechtigten und der Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a bis y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus.
1. Anmeldung, Vertragsabschluss, Bestätigung
- Mit der Reiseanmeldung (Buchung), die ausschließlich schriftlich erfolgen kann, bietet der*die Teilnehmer*in (soweit minderjährig durch die Unterschrift der Personensorgeberechtigten) den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingungen, der Reiseausschreibung und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem bzw. der Teilnehmer*in vorliegen, verbindlich an. Sollte die Ferienfreizeit bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe entgegenstehen, wird der*die Teilnehmer*in bzw. deren*dessen Personensorgeberechtigte umgehend benachrichtigt. Der*Die Teilnehmer*in ist an sein*ihr Angebot für die Dauer von 14 Tagen ab dessen Eingang beim Veranstalter gebunden.
- Der Reisevertrag ist mit dem Zugang der Anmeldebestätigung durch die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold zustande gekommen. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold dem*der Teilnehmer*in eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung übermittelt, sofern der*die Teilnehmer*in nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
- Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Buchungsinhalt ab, liegt ein neues Vertragsangebot vor, an welches die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold für einen Zeitraum von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der*die Teilnehmer*in dieses innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche Annahmeerklärung bestätigt oder die Anzahlung erklärt.
- Die von der Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold gegebenen vorvertraglichen Informationspflichten über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten und die Stornopauschalen (gemäß Art. 250 § 3 Nr. 1,3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
- Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt und die Kündigung vom Vertrag hingegen sind unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 5 und 6 möglich. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Reisevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung der*des Teilnehmer*in bzw. der Personensorgeberechtigten geführt worden.
2. Zahlungsbedingungen
- Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Ferienfreizeit dürfen nur gefordert und angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem*der Teilnehmer*in der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise im Sinne von § 651 r Abs. 4 BGB und Artikel 252 EGBGB übergeben wurde. Nach Abschluss des Reisevertrages (mit Erhalt der Reisebestätigung) wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig.
Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
- Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und falls im Einzelfall nichts anderweitiges ausdrücklich vereinbart ist, bis 21 Tage vor Reisebeginn fällig, jedoch frühestens nach Erhalt der Reisebestätigung zu leisten.
Zahlungen sind auf das Konto des Veranstalters
Kontoinhaber: Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold
IBAN: DE45 4785 0065 0000 0523 81
BIC: WELADED1GTL
zu leisten.
Der Veranstalter bittet, beim Verwendungszweck der Zahlung unbedingt die in der Ausschreibung angegebene Freizeitnummer und den Vor- und Nachnamen des*der Teilnehmer*in anzugeben. Barzahlungen werden vom Veranstalter nicht entgegengenommen.
3. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages die nach dem Vertragsabschluss notwendig wurden und vor oder bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und von der Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind vor dem Reisebeginn nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Ferienfreizeit nicht beeinträchtigen.
- Die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold ist verpflichtet, den*die Teilnehmer*in über wesentliche Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Der*Die Teilnehmer*in ist im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben berechtigt in einer angemessenen Frist die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Der*Die Teilnehmer*in hat die Wahl auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert wird, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
- Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Der Veranstalter behält sich Erhöhungen des ausgeschriebenen oder vereinbarten Reisepreises höchstens jedoch um 8 % vor, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.
Der Reisepreis wird in diesen Fällen in dem Umfang erhöht, wie sich die Erhöhung der vorgenannten Preise und Preisfaktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Konkret erfolgt die Berechnung der Erhöhung wie folgt:
a) Bei einer pro Reiseteilnehmenden bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den jeweiligen Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In weiteren Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Anzahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen.
c) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
d) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise hierdurch für den Veranstalter verteuert hat. Der Veranstalter teilt dem Anmeldenden den Wechselkurs, der in die Kalkulation eingeflossen ist, schriftlich mit.
Im Falle der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Erhöhung des Reisepreises hat der Veranstalter den Anmeldenden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Fahrtantritt, davon in Kenntnis zu setzen; spätere Änderungen sind nicht zulässig.
Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Reisepreises oder ist eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistungen erforderlich, kann der Veranstalter diese nicht einseitig vornehmen. Er kann dem*der Teilnehmer*in die Änderung jedoch anbieten und verlangen, dass innerhalb einer vom Veranstalter bestimmten angemessenen Frist das Angebot annimmt oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurücktritt. Nach Ablauf der Frist gilt das Angebot als angenommen. Hierauf wird der*die Teilnehmer*in in der Mitteilung hingewiesen.
Ebenfalls kann der Anmeldende eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit Änderungen der vorgenannten Kosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führen. Hat der Anmeldende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag bezahlt, ist der Mehrbetrag vom Veranstalter zu erstatten. Entstandene Verwaltungsausgaben können vom Erstattungsbetrag abgezogen werden; diese sind vom Veranstalter auf Verlangen nachzuweisen.
Leistungs- und Preisänderungen sind dem*der Teilnehmer*in auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise mitzuteilen; bei Preiserhöhungen unter Angabe der Gründe und der Berechnung.
4. Rücktritt der Teilnehmenden
- Der*Die Teilnehmer*in kann bis Freizeitbeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Mail) zu erklären. Bei Rücktritt vor Freizeitbeginn durch den*die Teilnehmer*in oder tritt er*sie die Ferienfreizeit nicht an, steht der Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen zu, soweit der Rücktritt nicht durch die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Ferienfreizeit oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der ersparten Kosten des Veranstalters sowie abzüglich dessen, was der Veranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold. Die Stornokosten betragen bei
Reisen ohne Flug
- Rücktritt bis 29 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises pro Person
- Rücktritt bis 22 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises pro Person
- Rücktritt bis 15 Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises pro Person
- Rücktritt bis 7 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises pro Person
- Rücktritt bis 2 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises pro Person
- Rücktritt einen Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 85 % des Reisepreises pro Person*
Dem*Der Teilnehmer*in bleibt der Nachweis vorbehalten, der Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold sei ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder die ihm zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale. Die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Veranstalter nachweist, dass ihm*ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
- Die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold ist verpflichtet infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises unverzüglich aber auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
- Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
- Rücktritt und Kündigung durch die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold
Der Veranstalter kann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten
- wenn der*die Teilnehmer*in die Teilnehmendeninformationen ungeachtet der ihr*ihm hierfür gesetzten Frist und einer schriftlichen Nachfrist von mindestens einer Woche nicht beim Veranstalter einreicht.
- bis eine Woche nach Erhalt der Teilnehmendeninformationen, wenn für ihn erkennbar ist, dass – etwa aus medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen oder aus Gründen der Aufsichtsführung – die Teilnahme mit einem nicht vertretbaren Risiko für den*die Teilnehmer*in, die anderen Teilnehmer*innen oder den Veranstalter verbunden ist.
- wenn der*die Teilnehmer*in ohne ausreichende Entschuldigung nicht an dem/den vom Veranstalter mitgeteilten Vorbereitungstag/en teilnimmt.
- wenn die Anzahlung oder die Restzahlung trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht vollständig geleistet wird, sofern der Veranstalter Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold zur ordnungsgemäßen Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht. In diesem Fall kann der Veranstalter eine Entschädigung nach Ziffer 5 verlangen.
- beim Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung der Ferienfreizeit wesentlicher persönlicher Umstände des*der Teilnehmer*in nach Abschluss des Pauschalreisevertrages, wenn durch diese eine geordnete oder sichere Durchführung der Ferienfreizeit für den*die Teilnehmer*in oder die anderen Teilnehmer*innen nicht gewährleistet ist.
- Der Veranstalter bzw. die Leitenden der Ferienfreizeit als dessen bevollmächtigte Vertreter*innen können den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der*die Teilnehmer*in die Durchführung der Ferienfreizeit ungeachtet einer, mit Ausnahme besonders gravierender Fälle, vorherigen Abmahnung der Freizeitleitung so nachhaltig stört, dass der Veranstalter seine Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmenden der Ferienfreizeit oder die weitere schadensfreie Durchführung der Ferienfreizeit nicht mehr gewährleisten kann oder wenn sich der*die Teilnehmer*in ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung sonst in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Pauschalreisevertrages gerechtfertigt ist.
Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des*der Teilnehmer*in nach einer Kündigung sowie weitere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden in Rechnung gestellt. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.
- Bei Nichterreichen der in der Freizeitbeschreibung bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmer*innenzahl ist die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold berechtigt, die Ferienfreizeit innerhalb der gesetzlichen Frist von
- 20 Tagen bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen
- 7 Tagen bei einer Reisedauer von bis zu sechs Tagen
abzusagen.
- Die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold ist verpflichtet, den*die Teilnehmer*in unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Ferienfreizeit zu unterrichten und ihm*ihr die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmer*innenzahl nicht erreicht werden kann, wird die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold unverzüglich von dem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.]
6. Beschränkung der Haftung
- Die vertragliche Haftung der Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
- Die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort.), sofern diese Leistungen in der Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet sind, dass die Leistungen für den*die Teilnehmer*in erkennbar nicht Gegenstand der vom Veranstalter zu erbringenden Reiseleistungen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt.
- Die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold haftet ebenfalls für Schäden, die auf eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch den Veranstalter zurückzuführen sind.
7. Mitwirkungspflicht
- Der*Die Teilnehmer*in ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
- Wird die Ferienfreizeit nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der*die Teilnehmer*in Abhilfe verlangen. Soweit die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, können grundsätzlich weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend gemacht werden. Der*Die Teilnehmer*in ist verpflichtet, seine*ihre Mängelanzeige unverzüglich der Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold vom Veranstalter vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von der Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel der Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold unter der mitgeteilten Kontaktstelle von der Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters der Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Vertreter vom Veranstalter ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
- Wird die Ferienfreizeit infolge eines Mangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, kann der*die Teilnehmer*in den Vertrag nach § 651 l BGB kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine von dem*der Teilnehmer*in bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmenden gerechtfertigt ist.
- Die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold auf die Beistandspflicht gemäß § 651 q BGB, wonach dem*der Teilnehmer*in im Falle des § 651 k Abs. 4 BGB oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewährleisten ist, insbesondere durch Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung, Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten. Dabei bleibt § 651 k Abs. 3 BGB unberührt.
8. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung und Informationen über Verbraucherstreitbeilegung
- Ansprüche nach den § 651 i Abs. 3 Nr. 2 bis 7 BGB hat der*die Teilnehmer*in gegenüber der Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold
geltend zu machen. Empfohlen wird eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger.
- Ansprüche nach § 651i Abs. 3 BGB verjähren gemäß § 651j BGB in zwei Jahren; die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Ferienfreizeit nach dem Vertrag enden sollte.
- Die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.
9. Pass und Visa
9.1 Die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold wird den*die Teilnehmer*in über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen unterrichten. Der*Die Teilnehmer*in ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Ferienfreizeit wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen*ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold bedingt sind.
- Soweit gesundheitliche Erfordernisse einzuhalten sind, sind die Angaben in der jeweiligen konkreten
Freizeitbeschreibung maßgeblich. Auch hier wird der*die Teilnehmer*in bei Änderungen der Erfordernisse nach Veröffentlichung oder nach Buchung gesondert informiert werden.
- Die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der*die Teilnehmer*in ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von dem Veranstalter zu vertreten ist.]
10. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die uns zur Verfügung gestellt werden, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Sie werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht, insbesondere unter Berücksichtigung der DSG-EKD bzw. DSGVO bearbeitet.
Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
11. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmung des Reisevertrags bzw. der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags bzw. der Reisebedingungen zur Folge.
Adresse: An der Petri Kirche 3 ,33775 Versmold
Telefon: 05423-41588
Homepage: www.evangelisch-in-versmold.de www.cvjm-versmold.de
E-Mail: info@evkirche-versmold.de info@cvjm-versmold.de
Stand: Oktober 2026