Anmelde- und Teilnahmebedingungen

für Ferienfreizeiten bzw. Kinder- und Jugendreisen der Ev.-Luth. Kirchengemeine Versmold

Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, auf welche die Vorschriften der §§ 651a ff BGB über den Reisevertrag direkt Anwendung finden. Die Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen der*dem Teilnehmenden bzw. deren*dessen Personensorgeberechtigten und der Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a bis y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus.

1.    Anmeldung, Vertragsabschluss, Bestätigung

  1. Mit der Reiseanmeldung (Buchung), die ausschließlich schriftlich erfolgen kann, bietet der*die Teilnehmer*in (soweit minderjährig durch die Unterschrift der Personensorgeberechtigten) den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingungen, der Reiseausschreibung und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem bzw. der Teilnehmer*in vorliegen, verbindlich an. Sollte die Ferienfreizeit bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe entgegenstehen, wird der*die Teilnehmer*in bzw. deren*dessen Personensorgeberechtigte umgehend benachrichtigt. Der*Die Teilnehmer*in ist an sein*ihr Angebot für die Dauer von 14 Tagen ab dessen Eingang beim Veranstalter gebunden.
  1. Der Reisevertrag ist mit dem Zugang der Anmeldebestätigung durch die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold zustande gekommen. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold dem*der Teilnehmer*in eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung übermittelt, sofern der*die Teilnehmer*in nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
  1. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Buchungsinhalt ab, liegt ein neues Vertragsangebot vor, an welches die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold für einen Zeitraum von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der*die Teilnehmer*in dieses innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche Annahmeerklärung bestätigt oder die Anzahlung erklärt.
  1. Die von der Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold gegebenen vorvertraglichen Informationspflichten über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten und die Stornopauschalen (gemäß Art. 250 § 3 Nr. 1,3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
  1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt und die Kündigung vom Vertrag hingegen sind unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 5 und 6 möglich. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Reisevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung der*des Teilnehmer*in bzw. der Personensorgeberechtigten geführt worden.

2.    Zahlungsbedingungen

Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.

Zahlungen sind auf das Konto des Veranstalters

Kontoinhaber: Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold

IBAN: DE45 4785 0065 0000 0523 81

BIC: WELADED1GTL

zu leisten.

Der Veranstalter bittet, beim Verwendungszweck der Zahlung unbedingt die in der Ausschreibung angegebene Freizeitnummer und den Vor- und Nachnamen des*der Teilnehmer*in anzugeben. Barzahlungen werden vom Veranstalter nicht entgegengenommen.

3.    Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages die nach dem Vertragsabschluss notwendig wurden und vor oder bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und von der Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind vor dem Reisebeginn nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Ferienfreizeit nicht beeinträchtigen.

Der Veranstalter behält sich Erhöhungen des ausgeschriebenen oder vereinbarten Reisepreises höchstens jedoch um 8 % vor, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten

a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder

c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.

Der Reisepreis wird in diesen Fällen in dem Umfang erhöht, wie sich die Erhöhung der vorgenannten Preise und Preisfaktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Konkret erfolgt die Berechnung der Erhöhung wie folgt:

a) Bei einer pro Reiseteilnehmenden bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den jeweiligen Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In weiteren Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Anzahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen.

c) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

d) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise hierdurch für den Veranstalter verteuert hat. Der Veranstalter teilt dem Anmeldenden den Wechselkurs, der in die Kalkulation eingeflossen ist, schriftlich mit.

Im Falle der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Erhöhung des Reisepreises hat der Veranstalter den Anmeldenden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Fahrtantritt, davon in Kenntnis zu setzen; spätere Änderungen sind nicht zulässig.

Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Reisepreises oder ist eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistungen erforderlich, kann der Veranstalter diese nicht einseitig vornehmen. Er kann dem*der Teilnehmer*in die Änderung jedoch anbieten und verlangen, dass innerhalb einer vom Veranstalter bestimmten angemessenen Frist das Angebot annimmt oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurücktritt. Nach Ablauf der Frist gilt das Angebot als angenommen. Hierauf wird der*die Teilnehmer*in in der Mitteilung hingewiesen.

Ebenfalls kann der Anmeldende eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit Änderungen der vorgenannten Kosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führen. Hat der Anmeldende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag bezahlt, ist der Mehrbetrag vom Veranstalter zu erstatten. Entstandene Verwaltungsausgaben können vom Erstattungsbetrag abgezogen werden; diese sind vom Veranstalter auf Verlangen nachzuweisen.

Leistungs- und Preisänderungen sind dem*der Teilnehmer*in auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise mitzuteilen; bei Preiserhöhungen unter Angabe der Gründe und der Berechnung.

4.    Rücktritt der Teilnehmenden

Reisen ohne Flug

Dem*Der Teilnehmer*in bleibt der Nachweis vorbehalten, der Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold sei ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder die ihm zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale. Die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Veranstalter nachweist, dass ihm*ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

Der Veranstalter kann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten

Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des*der Teilnehmer*in nach einer Kündigung sowie weitere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden in Rechnung gestellt. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

abzusagen.

6.    Beschränkung der Haftung

7.    Mitwirkungspflicht

8.    Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung und Informationen über Verbraucherstreitbeilegung

geltend zu machen. Empfohlen wird eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger.

 

9. Pass und Visa

9.1 Die Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold wird den*die Teilnehmer*in über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen unterrichten. Der*Die Teilnehmer*in ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Ferienfreizeit wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen*ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Ev. -Luth. Kirchengemeine Versmold bedingt sind.

Freizeitbeschreibung maßgeblich. Auch hier wird der*die Teilnehmer*in bei Änderungen der Erfordernisse nach Veröffentlichung oder nach Buchung gesondert informiert werden.

 

10. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die uns zur Verfügung gestellt werden, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Sie werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht, insbesondere unter Berücksichtigung der DSG-EKD bzw. DSGVO bearbeitet.

Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter

11. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmung des Reisevertrags bzw. der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags bzw. der Reisebedingungen zur Folge.

Adresse: An der Petri Kirche 3 ,33775 Versmold

Telefon: 05423-41588

Homepage: www.evangelisch-in-versmold.de www.cvjm-versmold.de

E-Mail: info@evkirche-versmold.de info@cvjm-versmold.de

Stand: Oktober 2026